Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bühne Wittenberg (WittenbergKultur e.V. (zumDownload)

  1. Allgemeines
    1. Bühne Wittenberg (BWB) ist ein Projekt des WittenbergKultur e.V., Markt 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg.
    2. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht der Lutherstadt Wittenberg.
    3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regelt die Beziehung zwischen der BWB und ihren Besuchern und mit dem Erwerb oder der Bestellung der Eintrittskarten werden diese AGB anerkannt.
    4. Den Anweisungen des Personals der BWB ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Öffnungszeiten
    1. Das Produktionsbüro der Bühne Wittenberg ist während der Spielzeit zu den veröffentlichen Zeiten geöffnet. Es befindet sich im Kultur- und Tagungszentrum Wittenberg, Wilhelm-Weber-Str. 3.
    2. Die Tages- bzw. Abendkasse am jeweiligen Spielort öffnet 1 Stunde vor Beginn der Vorstellung.
    3. Einlass ist 30 Minuten vor Aufführungsbeginn, außer es werden andere inszenierungsbedingte Regelungen getroffen. Besucher haben nach Beginn der Vorstellung keinen Anspruch auf Einlass.
      1. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher nur mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.
  3. Regelungen zu Eintrittskarten
    1. Eintrittspreise
      1. Den Vorstellungen der Bühne Wittenberg können unterschiedliche Kategorien und Preise zugeordnet werden.
      2. Auf Karten, die im Vorverkauf erworben werden, können Preisnachlässe und Rabatte gewährt werden.
      3. Zusätzlich können bei bestimmten Vorstellungen oder Veranstaltungen (z. B. Gastspiele, Premieren) Zuschläge erhoben werden.
      4. Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.
    2. Ermäßigung
      1. Gegen Vorlage der entsprechenden Legitimation können Schüler, Auszubildende, Studenten, ALG II - Empfänger, nichterwerbstätige Schwerbehinderte, Inhaber eines Familien- und Sozialpasses der Lutherstadt Wittenberg, Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie Rentner einen ermäßigten Kartenpreis erhalten.
      2. Nach dem Kauf der Eintrittskarten wird keine nachträgliche Ermäßigung mehr gewährt.
      3. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Beim Kauf und der Einlasskontrolle sind die entsprechenden Ermäßigungsnachweise auf Verlangen vorzuzeigen. Ermäßigte Karten ohne Ermäßigungsnachweis berechtigen nicht zum Einlass und verlieren ihre Gültigkeit.
      4. Anerkannte Begleiter von Schwerbehinderten, Merkzeichen B im Ausweis, haben freien Eintritt. Bei der Reservierung ist der Begleiter mit anzugeben.
      5. Rabatte, Provisionen, Sonderkarten und Preisnachlässe schließen sich gegenseitig aus.
    3. Rabatte für Gruppen
      1. Ab 10 Personen kann ein Gruppenpreis pro Karte/ Person gewährt werden.
    4. Kartenreservierung und-verkauf
      1. Im Rahmen der verfügbaren Kontingente können Kartenreservierungen vor dem jeweiligen Vorverkaufsbeginn angenommen werden und vorgemerkt werden. Erst mit Beginn des offiziellen Kartenvorverkaufs werden diese Bestellungen verbindlich.
      2. Der Beginn des Vorverkaufes wird öffentlich bekannt gegeben und endet 14 Tage vor der ersten Vorstellung.
      3. Reservierte Karten sind 14 Tage vor der jeweiligen Vorstellung abzuholen.
      4. Reservierte Karten können bar oder per Rechnung mit anschließender Hinterlegung bezahlt werden. Abholung hinterlegter Karten gegen Vorlage des Personalausweises oder der Buchungsbestätigung.
      5. Karten die innerhalb von 14 Tagen vor einer Vorstellung bestellt werden, müssen innerhalb von 3 Werktagen abgeholt werden.
      6. Karten, die innerhalb von 3 Tagen vor der Vorstellung bestellt werden, sind am selben Werktag abzuholen bzw. bei Wochenendvorstellungen an der Tages- bzw. Abendkasse bis 45 Minuten vor Vorstellungsbeginn..
      7. Ein Anspruch auf bestimmte Plätze besteht nicht.
      8. Die Anzahl der Rollstuhlfahrerplätze pro Vorstellung sind im Produktionsbüro zu erfragen. Möglicherweise ist der Einlass auf Grund der historischen Gebäude und Anlagen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
      9. Verbindliche Sonderregelungen zu den Punkten 3.4.1.- 3.4.8. können durch die Bühne Wittenberg getroffen werden.
    5. Zusendung von Eintrittskarten
      1. Die Zusendung der Eintrittskarten erfolgt bis maximal 14 Tage vor der jeweiligen Vorstellung nach erfolgtem Zahlungseingang.
      2. Beim Versand von Karten, übernimmt die Bühne Wittenberg keine Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Lieferung beim Empfänger oder bei Verlust oder Beschädigung der Lieferung.
    6. Zahlungsweise
      1. Die Eintrittskarten können nur in Euro (EUR) bezahlt werden.
      2. Die Bezahlung kann in bar oder mittels Überweisung nach Rechnungslegung erfolgen.
      3. Im Regelfall erfolgt der Rechnungsversand per E-Mail.
      4. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang des Gesamtbetrages ist die Bühne Wittenberg berechtigt über die bestellten und zugesagten Karten zu verfügen.
    7. Frei- und Dienstkarten
      1. Für Mitarbeiter gilt die Frei- und Dienstkartenregelung der BWB.
      2. Reisebegleiter und Busfahrer von Reiseunternehmen können bei entsprechender Legitimation und dem Hinterlegen der Firmendaten und der Fahrzeugnummer eine Dienstkarte erhalten.
    8. Kartenverlust, Kartenrückgabe und Umtausch von Karten
      1. Bis maximal 3 Werktagen vor der jeweiligen Vorstellung kann eine Rücknahme und Umtausch bereits verkaufter Karten aus wichtigem Grund, mit einer Stornogebühr von 25% pro Karte, erfolgen. Diese Möglichkeit besteht, jedoch nur bis zu einer Kartenanzahl von maximal 10 Karten.
      2. Ersatzbescheinigungen für verlorene Karten können nur erstellt werden, wenn der Tag und die Bezahlung nachgewiesen werden. Hierfür wird eine Gebühr von 3,00 € pro Karte erhoben. Auch bei Ausstellung einer Ersatzbescheinigung behalten die Originalkarten ihre Gültigkeit und bei Vorlage den vorrangigen Anspruch.
      3. Bei besonderen Aktionen, z.B. limitierte Karten, entfällt der Punkt 3.8.1.
  4. Ausfall oder Abbruch der Vorstellung
    1. Muss eine Vorstellung auf Grund höherer Gewalt, unzumutbarer Witterungsbedingungen, plötzlicher Krankheit der Darsteller, aus technischen Gründen, bau- und feuerpolizeilichen Gründen oder der Sicherheit der Darsteller und Besucher vor ihrem Beginn abgesagt werden, so bestehen folgende Regelungen:
      1. Mit den Eintrittskarten kann eine andere Vorstellung ihrer Wahl besucht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass im Produktionsbüro und spätestens an der Tages- bzw. Abendkasse, die Karten gegen gültige, für die Ersatzvorstellung, eingetauscht und noch ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.
      2. Sollte keine andere Ersatzvorstellung besucht werden können oder die Kapazitäten erschöpft sein, so können die Eintrittskarten unter Angabe der Bankverbindung an die folgende Adresse zurückgesendet werden: WittenbergKultur e.V., Markt 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Das Eintrittsgeld wird dann umgehend auf das angegebene Konto überwiesen.
      3. Nur in Ausnahmefällen kann eine Bargeldrückerstattung erfolgen.
    2. Muss eine Vorstellung, auf Grund in 4.1. genannter Gründe, vor der Pause bzw. der Stückhälfte abgebrochen werden, so gelten die unter Punkt 4.1.1. und 4.1.2. genannten Möglichkeiten.
    3. Bei einem Abbruch, auf Grund in 4.1. genannter Gründe, während und nach der Pause bzw. der Stückhälfte besteht kein Anspruch mehr auf Erstattung des Eintrittspreises oder den Besuch einer anderen Vorstellung.
    4. In allen Fällen sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen, weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt.
  5. Sonderregelungen
    1. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis werden bevorzugt bedient. Die konkrete Verfahrensweise wird durch das Dienst habende Personal geregelt.
    2. Das Fotografieren und Aufzeichnen während der Vorstellung auf jegliche Arten von Bild-, Ton- oder Bildtonträger und anderer elektronischer Medien sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet und verboten. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzpflicht und strafrechtliche Folgen aus. Des Weiteren sind die verantwortlichen Mitarbeiter der Bühne Wittenberg berechtigt, den Datenträger einzuziehen.
    3. Mobiltelefone sind auszuschalten.
    4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht gestattet.
    5. Der Umgang mit offenem Feuer ist verboten. Das Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Stellen gestattet.
    6. Die Besucher verhalten sich den gesellschaftlichen Normen entsprechend und vermeiden jegliche Störung der anderen Besucher bzw. der Vorstellung.
    7. Zuwiderhandlungen zu den Punkten 5.2. bis 5.6. können zum Ausschluss an der laufenden Vorstellung oder weiteren Vorstellungen führen.
  6. Inkrafttreten
    1. Diese Geschäftsbedingungen treten am 01. Mai 2009 in Kraft.
    2. Änderungen vorbehalten

gez. Johannes Winkelmann
Geschäftsführer WittenbergKultur e.V.

DatumVeranstaltungVeranstaltungsort
 
Sonntag
18.04.2010

15.00 Uhr
Auf den Spuren des Nordens
Festkonzert mit dem BUNDESJAZZORCHESTER anlässlich des 450. Todestages Philipp Melanchthons mehr ...Tickets >>
Stadtkirche
Kirchenschiff
 
 
Samstag
01.05.2010

19.30 Uhr
Martin L.
das Luther-Musical Eine Aufführung des Theaters "Die Katabome" aus Frankfurt/Main in der Stadtkirche "St Marien" mehr ...Tickets >>
Stadtkirche
Kirchenschiff
 
 
Donnerstag
15.07.2010

20.00 Uhr
Jagd auf Junker Jörg
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Lutherhaus
Luthers Garten
 
 
Freitag
16.07.2010

20.00 Uhr
Jagd auf Junker Jörg
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Lutherhaus
Luthers Garten
 
 
Samstag
17.07.2010

20.00 Uhr
Jagd auf Junker Jörg
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Lutherhaus
Luthers Garten
 
 
Freitag
23.07.2010

20.00 Uhr
Jagd auf Junker Jörg
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Lutherhaus
Luthers Garten
 
 
Samstag
24.07.2010

20.00 Uhr
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Lutherhaus
Luthers Garten
 
 
Freitag
30.07.2010

20.00 Uhr
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Samstag
31.07.2010

20.00 Uhr
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Freitag
06.08.2010

20.00 Uhr
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Samstag
07.08.2010

20.00 Uhr
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Freitag
13.08.2010

20.00 Uhr
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Freitag
20.08.2010

20.00 Uhr
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Samstag
21.08.2010

20.00 Uhr
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